Finanzielle Förderung 🎓 Heilpraktikerschule Margit Allmeroth

Finanzielle Förderung

Bildungsgutschein vom Arbeitsamt

Auch wenn wir AZAV zertifiziert sind, nehmen wir derzeit keine Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt an.

Bildungsscheck 2.0

Den Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen erhältst du als Privatperson für berufsbezogene Weiterbildungen, wenn du deinen Wohnsitz in NRW hast und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) beträgt. Die Förderung übernimmt 50 % der Kursgebühren (maximal 500 Euro).

Der Antrag erfolgt vollständig digital über das Weiterbildungsportal NRW. Die konkreten Schritte zur Beantragung sehen wie folgt aus:
  1. Registrierung: Lege ein Benutzerkonto im ESF-Online-Antragsportal an. Du erhälst per E-Mail einen Registrierungscode.
  2. Daten eingeben: Melden Sie Ihre gewünschte Weiterbildung im Portal an. Dies muss spätestens am Tag vor Kursbeginn erfolgen.
  3. Unterlagen einreichen: Lade die erforderlichen Dokumente (wie z. B. den Nachweis über dein zu versteuerndes Einkommen und den Kostenvoranschlag der Bildungseinrichtung) hoch.
  4. Förderung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du den Bewilligungsbescheid, mit dem du die Weiterbildung beginnen kannst.
Ausführliche Hilfe bietet das offizielle Dokument Wie beantrage ich den Bildungsscheck 2.0? des Landes NRW. Zusätzliche Beratung erhalten Sie direkt auf der Webseite Bildungsscheck 2.0 – Rückenwind für Ihre berufliche Weiterbildung des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Kompass – Hilfe für Solo Selbstständige

Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert individuelle und passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen, die zum Ziel haben, ihr Unternehmen krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von bis zu maximal 4.500 Euro (Rückerstattung auf Antrag an die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (kurz: DRV KBS), sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind und eine die Voraussetzungen erfüllende Antragsstellung gegenüber der DRV KBS erfolgt. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.

QualiScheck

Wir sind als Bildungsträger offiziell anerkannt und zertifiziert und somit berechtigt den QualiScheck anzunehmen.

Den QualiScheck erhalten abhängig Beschäftigte, deren Hauptwohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz liegt.
Dabei gelten folgende konkrete Bedingungen:
  • Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte, Freiberufler, Existenzgründer sowie Personen in Elternzeit oder Berufsrückkehrende.
  • Einkommen: Die Förderung ist einkommensunabhängig.
  • Ausgeschlossene Gruppen: Schüler, Auszubildende, Studierende im Erststudium sowie Beamte, Richter und Angestellte im öffentlichen Dienst.
  • Förderumfang: Bezuschusst werden bis zu 60 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr.
Die genauen Voraussetzungen und den Online-Vorab-Check finden Sie direkt auf der offiziellen Seite der ESF RLP oder in der Programmübersicht der Förderdatenbank.

Anerkennung nach dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz

Das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz (in Nordrhein-Westfalen als AWbG bekannt) regelt den gesetzlichen Anspruch von Beschäftigten auf bezahlte Freistellung von der Arbeit für die berufliche oder politische Weiterbildung, im allgemeinen Sprachgebrauch als Bildungsurlaub bezeichnet. Der Arbeitgeber zahlt während dieser Zeit das Gehalt weiter, während der Arbeitnehmer die Seminarkosten trägt

Wichtigste Regelungen in NRW (AWbG):
  • Umfang: Anspruch auf 5 Arbeitstage Freistellung pro Kalenderjahr. Der Anspruch aus zwei aufeinanderfolgenden Jahren kann zusammengelegt werden (insgesamt 10 Tage).
  • Voraussetzung: Das Arbeitsverhältnis muss ununterbrochen seit mindestens sechs Monaten bestehen.
  • Inhalte: Anerkannt werden Seminare zur beruflichen Qualifikation oder zur politischen Bildung durch offiziell zertifizierte Träger.
  • Antragstellung: Der Bildungsurlaub muss mindestens sechs Wochen vor Beginn schriftlich beim Arbeitgeber beantragt werden, inklusive des offiziellen Seminarprogramms und der Anerkennungsurkunde des Veranstalters.

Rentenversicherungen

Die gesetzliche Rentenversicherung (wie die Deutsche Rentenversicherung) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für eine Umschulung. Dies läuft unter dem Begriff „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“ (berufliche Reha oder LTA).

Voraussetzungen:
  • Gesundheitliche Gründe: Ihr aktueller Beruf ist gefährdet oder Sie können ihn wegen Krankheit oder Behinderung nicht mehr ausüben.
  • Erfüllung der Wartezeit: Sie müssen oft eine Mindestanzahl an Versicherungsjahren (in der Regel 15 Jahre) vorweisen, es sei denn, es liegt ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vor.
  • Erforderlichkeit: Die Umschulung ist zwingend nötig, damit Sie wieder dauerhaft arbeiten können.
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