Bildungsgutschein vom Arbeitsamt
Auch wenn wir AZAV zertifiziert sind, nehmen wir derzeit keine Bildungsgutscheine vom Arbeitsamt an.
Bildungsscheck 2.0
Den Bildungsscheck 2.0 in Nordrhein-Westfalen erhältst du als Privatperson für berufsbezogene Weiterbildungen, wenn du deinen Wohnsitz in NRW hast und dein zu versteuerndes Jahreseinkommen maximal 50.000 Euro (bzw. 100.000 Euro bei gemeinsamer Veranlagung) beträgt. Die Förderung übernimmt 50 % der Kursgebühren (maximal 500 Euro).
- Registrierung: Lege ein Benutzerkonto im ESF-Online-Antragsportal an. Du erhälst per E-Mail einen Registrierungscode.
- Daten eingeben: Melden Sie Ihre gewünschte Weiterbildung im Portal an. Dies muss spätestens am Tag vor Kursbeginn erfolgen.
- Unterlagen einreichen: Lade die erforderlichen Dokumente (wie z. B. den Nachweis über dein zu versteuerndes Einkommen und den Kostenvoranschlag der Bildungseinrichtung) hoch.
- Förderung erhalten: Nach erfolgreicher Prüfung erhältst du den Bewilligungsbescheid, mit dem du die Weiterbildung beginnen kannst.
Kompass – Hilfe für Solo Selbstständige
Das Programm KOMPASS (Kompakte Hilfe für Solo-Selbstständige) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales fördert individuelle und passgenaue Weiterbildungen und Qualifizierungen von Solo-Selbstständigen, die zum Ziel haben, ihr Unternehmen krisenfest und zukunftssicher aufzustellen. Solo-Selbstständige erhalten einen finanziellen Zuschuss von bis zu maximal 4.500 Euro (Rückerstattung auf Antrag an die Bewilligungsbehörde Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (kurz: DRV KBS), sofern die Fördervoraussetzungen gegeben sind und eine die Voraussetzungen erfüllende Antragsstellung gegenüber der DRV KBS erfolgt. Eine Förderung ist einmal innerhalb von zwölf Monaten möglich.
QualiScheck
Wir sind als Bildungsträger offiziell anerkannt und zertifiziert und somit berechtigt den QualiScheck anzunehmen.
- Zielgruppe: Sozialversicherungspflichtige und geringfügig Beschäftigte, Freiberufler, Existenzgründer sowie Personen in Elternzeit oder Berufsrückkehrende.
- Einkommen: Die Förderung ist einkommensunabhängig. [1]
- Ausgeschlossene Gruppen: Schüler, Auszubildende, Studierende im Erststudium sowie Beamte, Richter und Angestellte im öffentlichen Dienst.
- Förderumfang: Bezuschusst werden bis zu 60 % der Weiterbildungskosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Kalenderjahr. [




